Kostenübernahme
   
   
   
   
   

   
 


Förderung der Kosten einer Rechentherapie nach § 35a

Wenn nach gewissenhafter Diagnostik klar ist, dass ein Kind eine Rechentherapie benötigt, um wieder den Anschluss in der Schule zu finden, ergibt sich oft die nächste Frage für die Eltern:
Gibt es Möglichkeiten – neben der Finanzierung der Therapie aus eigener Tasche – finanzielle Unterstützung zu bekommen?

Sie als Eltern sollten folgendes wissen:

Eltern haben das Recht, einen Antrag auf Förderung einer Rechentherapie für ihr Kind zu stellen.

Wenn eine Therapie gefördert wird, erfolgt dies meistens nach dem § 35 a Sozialgesetzbuch – Achtes Buch: Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII).


Wenn Sie als Eltern mehr Informationen über das Antragsverfahren und die damit zusammenhängenden Fragen haben möchten, können Sie sich gerne an das RTZ Leichlingen wenden.
Wie das Verfahren in den einzelnen Städten, z.B. Leichlingen oder Solingen, ist, erfahren Sie bei uns.


Das RTZ Leichlingen berät Eltern ausführlich und individuell!

Wichtig: Die Kostenübernahme ist einkommensunabhängig!

 

RTZ - Leichlingen
Rechen-Therapie-Zentrum

H. Fohlmeister-Wassenberg
Metzholz 36
42799 Leichlingen

 
Tel: 02174 - 3497
Mob: 0173 533 1180
Mail:
 

 

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