
Förderung der Kosten einer Rechentherapie
nach § 35a
Wenn nach gewissenhafter Diagnostik klar ist,
dass ein Kind eine Rechentherapie benötigt, um wieder den
Anschluss in der Schule zu finden, ergibt sich oft die nächste
Frage für die Eltern:
Gibt es Möglichkeiten –
neben der Finanzierung der Therapie aus eigener Tasche –
finanzielle Unterstützung zu bekommen?
Sie als Eltern sollten folgendes wissen:
Eltern
haben das Recht, einen Antrag auf Förderung einer Rechentherapie
für ihr Kind zu stellen.
Wenn eine Therapie gefördert wird, erfolgt dies meistens
nach dem § 35 a Sozialgesetzbuch – Achtes Buch: Kinder-
und Jugendhilfe (SGB VIII).
Wenn Sie als
Eltern mehr Informationen über das Antragsverfahren und die
damit zusammenhängenden Fragen haben möchten, können
Sie sich gerne an das RTZ Leichlingen wenden.
Wie das Verfahren in den einzelnen Städten, z.B. Leichlingen
oder Solingen, ist, erfahren Sie bei uns.
Das RTZ Leichlingen berät Eltern ausführlich
und individuell!
Wichtig: Die
Kostenübernahme ist einkommensunabhängig!